Willkommen in der Pfarreiengemeinschaft
Mariä Himmelfahrt Lappersdorf und St. Elisabeth Kareth

Wie lebendig wir sind, davon können Sie sich auf unserer Homepage ein Bild machen.
Wenn Sie dabei etwas für sich entdecken, dann schauen Sie doch einfach mal im richtigen Leben vorbei!

Ihr Pfarrer Alexander Huber mit dem Team der Pfarrgemeinderäte

Wichtige Hinweise

  • Beachten Sie bitte: Das Pfarrbüro in Kareth ist momentan nur mittwochs von 9 - 12 Uhr geöffnet. Gerne können Sie uns auch in Lappersdorf kontaktieren.
  • Erstkommunion 2025: Die Termine für die Erstkommunion stehen fest: 11.05.2025 (Kareth) und 18.05.2025 (Lappersdorf). Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier zum Download.
  • Jahresplan Kinder- und Familiengottesdienste: Den Übersichtsplan für das aktuelle Schuljahr 2024/2025 können Sie hier herunterladen. Kurzfristige Änderungen vorbehalten.
  • Kinderchor: Der Kinderchor der Pfarreiengemeinschaft trifft sich ab dem 09.10.2024 immer mittwochs von 16-17 Uhr im Pfarrheim Kareth (Keltenstr. 8). Interessierte Kinder vom Vorschulalter bis zur 6. Klasse sind jederzeit herzlich willkommen! Ein Einstieg ist immer möglich!

Aktuelles

Sternsingeraktion 2025

Dienstag, 14. November 2023

Institutionelles Schutzkonzept

Freitag, 02. Februar 2024

Volles Leben in der Pfarrei Mariä Himmelfahrt Lappersdorf

Wie lebendig wir sind, davon können Sie sich auf unserer Homepage ein Bild machen! Wenn Sie dabei etwas für sich entdecken, dann schauen Sie doch gerne auch mal im richtigen Leben vorbei. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Pfarrer Alexander Huber mit Pfarrgemeinderat

Was ist zu tun, wenn folgende Dinge antstehen oder eintreffen?

Ihr finden Sie einen helfenden Überblick.

Zum Leben gehört der Tod, sei es, das man sich darauf vorbereiten kann oder er plötzlich kommt. Wir Menschen sind endliche Geschöpfe Gottes, was grundsätzlich auch gut so ist. Als Christen wissen wir unsere endgültige Heimat bei Christus im Himmel, der für uns eine Wohnung bereithält.

Dennoch ist der Tod immer eine Ausnahmesituation, gerade für die Angehörigen. Deswegen dazu ein paar Ratschläge wie Sie im Trauerfall handeln sollten:

  • Nehmen Sie sich Zeit und handeln Sie in Ruhe, denn Hektik macht Sie nur noch unruhiger. Ein Abschied will in Würde vor sich gehen, damit auch Sie Abschied nehmen können. Das hilft Ihnen in Ihrer Trauerarbeit.
  • Nach dem Verscheiden eines Angehörigen müssen Sie einen Arzt Ihres Vertrauens rufen, der die Todesbescheinigung ausfüllt.
  • Kontaktieren Sie einen Bestatter Ihres Vertrauens, der Ihnen sicher in der jeweiligen Situation weiterhilft.
  • Rufen Sie den Pfarrer an (0941 82153), wenn Sie wünschen, dass er mit Ihnen am Sterbebett Ihres Angehörigen die Sterbegebete spricht.
  • Ihr Bestatter wird in Absprache mit Ihnen und dem Pfarrer einen Termin für das kirchliche Begräbnis vereinbaren. Mögliche Feiern zum Abschied sind ein Rosenkranz oder ein Totengedenken am Vorabend der Beerdigung und/oder eine Aussegnung in der Trauerhalle, eine Messfeier (Requiem) für Verstorbene mit anschließender Beisetzung des Sarges oder der Urne, ein Wortgottesdienst mit anschließender Beisetzung oder nur die Beisetzung im allerengsten Kreise. Bitte beachten Sie aber: Nicht nur Sie möchten sich von Ihrem Verwandten verabschieden, es gibt auch Freunde, Nachbarn, Kollegen, …
  • Ihr Pfarrer wird auch auf Sie zukommen bezüglich der Gestaltung der Trauerfeier. Grundsätzlich ist es möglich, dass ein kurzer Lebenslauf des/der Verstorbenen in die Predigt eingebaut wird, um der Feier einen persönlichen Rahmen zu geben. Die liturgische Farbe des Requiems ist Schwarz, seit alters die Farbe der Trauer, wenngleich der Tod der Beginn eines neuen Lebens bei Gott ist. Violett ist die Farbe der Buße, dazu besteht aber keinerlei Anlass, ebenso würde das liturgische Weiß den frischen Schmerz der Angehörigen nicht berücksichtigen.

Noch der Hinweis, dass die Pfarrei Lappersdorf einen eigenen Friedhof betreibt, der sich vom Aufgang zur Kirche bis zur Trauerhalle erstreckt. Für Grabkäufe wenden Sie sich bitte an das Pfarrbüro.

Im kirchlichen Friedhof Lappersdorf kann nicht jeder Bestatter tätig werden. Die Pfarrei Lappersdorf hat mit den Bestattungsunternehmen Bleibinhaus (0941 80063), Friede (0941 891265), Pietät (0941 21967) und der städtischen Bestattung Regensburg (0941 507 2346) einen Erlaubnisvertrag geschlossen, der eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen Bestatter und Friedhofsbetreiber garantiert.

Weitere Informationen zur Trauerbewältigung: https://www.bistum-regensburg.de/dienst-hilfe/helfen-und-beraten/trauerpastoral/

Gerne können Sie auch die Krankensalbung empfangen. Dies ist Gottes ureigenstes Sakrament um sich den Kranken zuzuwenden und Ihnen Kraft und Halt in Ihrer Krankheit zu geben.

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich können Sakramente nur lebenden Personen gespendet werden. Ein Empfang der Krankensalbung ist daher rechtzeitig zu planen. Es ist auch nicht die letzte Ölung, wie dieses Sakrament früher genannt wurde, sondern ein Heilmittel Christi.

Weitere Informationen: https://www.bistum-regensburg.de/glauben/sakramente/krankensalbung/

Bild: Christine Limmer in: Pfarrbriefservice.de

Oftmals raubt einem die Krankheit nicht nur die Gesundheit oder schränkt sie ein, sondern auch Ihr gesellschaftliches Leben. Wenn Sie nicht mehr zur Kirche gehen können, kommen wir zu Ihnen. Die Seelsorger bringen den Kranken regelmäßig die heilige Kommunion nach Hause. Melden Sie sich dazu bitte im Pfarrbüro. Den Priester zu rufen sollte dabei so selbstverständlich sein, wie den Arzt zu rufen. Haben Sie bitte Verständnis, dass der Pfarrer nicht von sich aus alles wissen kann.

Bild: Peter Weidemann in: Pfarrbriefservice.de

Die Verbindung von Menschen ist immer ein hohes Gut. Beethoven vertont in seiner „Ode an die Freude“ mit eindrucksvoller Musik „…wem der große Wurf gelungen eines Freundes Freund zu sein…“ und betont das Glück menschlicher Verbindung. Wenn aus Freundschaft Liebe wird und sie sich gerne hochzeitlich mit einer kirchlichen Verbindung von Gott segnen lassen wollen, dann trauen Sie sich etwas zu, also ist es Zeit zur Trauung. Grundsätzlich ist eine Ehe zwischen zwei Getauften immer ein Sakrament. Da diese unauflöslich ist, gibt es auch keine Scheidung im kirchlichen Sinne.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig und zuerst Kontakt mit ihrem Pfarrer auf. Nach dem Motto: Erst das Wirtshaus reservieren und dann den Pfarrer anfragen, ist bisweilen schon schief gegangen.

Zuerst besprechen Sie mit Ihrem Pfarrer den Termin der Hochzeit, dann wird ein Ehevorbereitungsprotokoll ausgefüllt und im Ehevorbereitungsgespräch bereiten Sie sich zusammen mit Ihrem Pfarrer auf Ihre Trauung vor. In der Diözese Regensburg ist es obligatorisch an einem Ehevorbereitungsseminar teilzunehmen. Die Termine erfahren Sie vom Pfarrer.

Sollten Sie eine Kirche anderswo zur Trauung wählen, wohnen aber in der Pfarrei Lappersdorf, dann müssen Sie Ihre Trauung dennoch im Pfarrbüro anmelden. Sie erhalten von uns die Genehmigung (Traulizenz), sich außerhalb Ihrer Pfarrkirche trauen zu lassen. Bemühen Sie sich dann bitte rechtzeitig auch um den dortigen Priester, der Sie dann trauen soll.

Sonderfälle:

  1. Erklärung der Ungültigkeit der Ehe
    Kirchlich geschlossene Ehen können nach einer Scheidung auch kirchlich für ungültig erklärt (annulliert) werden, wenn einer der folgenden Gründe bereits vor oder bei der Eheschließung vorgelegen hatte:
  • Die vorgeschriebene Eheschließungsform nicht eingehalten war (wenn sich ein konfessionsverschiedenes Paar ohne katholische Dispens (Erlaubnis der katholischen Seite) hat evangelisch trauen lassen).
  • Beide Partner eheunfähig waren (z.B. bei schweren Suchterkrankungen).
  • Kein richtiger Ehewille vorlag (große voreheliche Streitigkeiten, Vorbehalt gegen die Unauflöslichkeit, keine Kinder wollen, Ablehnung der ehelichen Treue, Heirat gezwungenermaßen wegen einer Schwangerschaft …)

Diese Gründe müssen Sie durch Zeugenaussagen nachweisen können. Dies zu prüfen ist Aufgabe eines schriftlichen Ehenichtigkeitsverfahrens. Dies dauert etwa ein Jahr. Ist Ihre erste Ehe annulliert worden, also eigentlich nie zustande gekommen, steht Ihnen eine kirchliche Trauung offen. Näheres erfahren bei Ihrem Pfarrer, der einen Antrag zur Aufnahme des Verfahrens verfasst, oder gleich im Bischöflichen Konsistorium.

  1. Kirchliche Eheauflösung
    Es gibt sogar auch eine kirchliche Eheauflösung, aber nur in einem einzigen Fall. Sie kann nur vom Papst ausgesprochen werden (Privilegium Paulini). In Frage kommt dabei eine standesamtliche Ehe, bei der ein Partner sich taufen lässt, der andere Partner aber diese Ehe so nicht fortsetzen will. Zu einer solchen Trennung riet schon der Apostel Paulus, damit das Christenleben keinen Schaden nehme (1 Kor 7, 15). Bitte auch hierbei den Pfarrer konsultieren.
  1. Anerkennung einer standesamtlichen Ehe als kirchliche Ehe
    Eine vor Jahren nur vor dem Standesamt geschlossene Ehe kann nachträglich kirchlich gültig gemacht werden, wenn die Partner es wünschen und kein Ehehindernis (z.B. ein bestehendes Eheband) vorliegt. Dies geschieht in schriftlicher Form vor dem Pfarrer, dazu müssen Sie einige Dokumente beibringen. Zumeist wird dabei die sogenannte "Sanatio in radice" (Heilung in der Wurzel) angewendet. Also bitte Kontakt mit dem Herrn Pfarrer aufnehmen.
  1. Sie leben in zweiter Ehe und möchten zu den Sakramenten gehen
    Die Unauflöslichkeit der Ehe ist ein Ideal, es wird leider oft nicht erreicht. Die wiederverheirateten Geschiedenen sind am Empfang der Sakramente gehindert, da ihr Lebensstand objektiv im Widerspruch zu jenem Bund steht, der in der Eucharistie sichtbar wird, dem unauflösbaren Bund zwischen Christus und seiner Kirche. Das klingt für viele enttäuschend, sie fühlen sich ausgegrenzt- Diese Gesetzeshärte bestraft sie ein zweites Mal.

Doch erteilte die Kirche eine generelle Zulassung für alle, würde dadurch die Unauflöslichkeit der Ehe verdunkelt. Es ist Falschinformation, Wiederverheiratete seien aus der Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen. Sie haben nach wie vor ein Heimatrecht in der Kirche, sie gehören zu uns!

Doch welche Auswege gibt es? Zunächst sollte man bei einem kirchlichen Ehegericht prüfen lassen, ob die erste Ehe gültig war. Dann ist es ein Unterschied, ob jemand durch eigene Schuld eine Ehe zerstört hat oder deren Opfer war. Es muss der Einzelfall geprüft werden, um nicht unterschiedslos auszuschließen und unterschiedslos zuzulassen.

Darum kommen Sie zum Pfarrer und sprechen Sie mit ihm. Es wird sich bestimmt eine Lösung ermöglichen. Jedenfalls soll die Kirche eine barmherzige sein, auch Jesus ging mit den Brüchen im Leben der Menschen mild um.

Weitere Informationen zur kirchlichen Ehe:
https://www.bistum-regensburg.de/glauben/sakramente/das-sakrament-der-ehe-zeichen-der-liebe-gottes-in-der-welt/

Bild: Sarah Frank in: Pfarrbriefservice.de