Lektorendienst - "... mehr als nur vorlesen"

Der Dienst der Lektorin, des Lektors ist ein wichtiger Dienst, den Laien in der Liturgie leisten. Den Dienst des Lektors erwähnt der Märtyrer Justin bereits um das Jahr 150 n. Chr.
Der Lektor und die Lektorin sind "beauftragt", die Lesungen der Heiligen Schrift mit Ausnahme des Evangeliums vorzutragen." Sie können "auch die einzelnen Bitten des Fürbittgebetes und den Psalm zwischen den Lesungen vortragen, falls kein Psalmsänger da ist." (Allgemeine Einführung in das Römische Meßbuch)
Der Lektorendienst ist ein eigenständiger Laiendienst, deshalb sollten die Lesungen auch von einem Laien vorgetragen werden, wenn (z. B. bei einer Konzelebration) mehrere Priester und Diakone anwesend sind. Letztlich soll dadurch zum Ausdruck kommen, daß auch die Kleriker, vom Diakon bis zum Papst, Hörer des Wortes sind und bleiben.
Der Dienst der Lektorin und des Lektors geht über das bloße Vorlesen hinaus. Die vornehmste Tätigkeit des Lektorendienstes besteht in der Verkündigung der für die Meßfeier vorgesehenen Lesungen aus dem Alten Testament und aus den nichtevangelischen Schriften des Neuen Testaments. Hier sind Lektor und Lektorin mehr als nur Vorleser eines (heiligen) Textes, sie leisten einen Dienst der Verkündigung.
In unserer Pfarrei gibt es (Gott sei Dank) zahlreiche Lektorinnen und Lektoren, die sich bereit erklärt haben, diesen Dienst der Verkündigung auszuüben. Mittels eines Lektorenplanes weiß jeder Lektor, bei welchem Gottesdienst er seinen Lektorendienst versehen muß.
Die Zahl der Lektorinnen und Lektoren ist groß, jedoch ist nicht jeder bereit, beim Gottesdienst vor der Gemeinde zu stehen und das Wort Gottes vorzutragen. Daher können auch Sie gerne im Lektorendienst mitarbeiten, wenn Sie dort Ihre Fähigkeiten einsetzen möchten.,

Kontakt nehmen Sie bitte über das Pfarrbüro auf.
(Ausschnitte entnommen aus: Liturgie im Fernkurs, Lehrbrief 2 "Die liturgischen Dienste", herausgegeben vom Deutschen Liturgischen Institut, Trier)

Der Dienst der Kommunionhelfer/innen - außerordentlicher Dienst der Laien

Die Kommunionspendung durch Laien ist ein Dienst, der nach dem 2. Vatikanischen Konzil eingeführt wurde. Es ist ein "außerordentlicher" Dienst, zu dem die Bischöfe Laien beauftragen können.
Die Beauftragung zum Kommunionhelfer, zur Kommunionhelferin erfolgt in unserer Diözese durch den Bischof und ist zeitlich beschränkt. Durch die Teilnahme an einem Kurs werden die Kommunionhelfer befähigt, diesen Dienst auszuüben. In der Regel werden die KommunionhelferInnen durch den Pfarrer oder den Pfarrgemeinderat vorgeschlagen.

Kontakt nehmen Sie bitte über das Pfarrbüro auf.

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